Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil jedes Bestandvertrages und gilt für jede Person, die den Großmarkt Wien betritt/ befährt/ benutzt.

* In Bestand genommene Räume ausreichend lüften, beheizen und reinigen sowie das gesamte Objekt wie Zugänge, Gänge und Sanitäranlagen mit all seinen Einrichtungen sauber halten und ordnungsgemäß zu behandeln. Verunreinigungen hat der Verursacher selbst zu beseitigen.
* Vorsicht bei Transport von schweren oder sperrigen Gegenständen. Die Bestandnehmer*innen haften für alle Beschädigungen.
* Rauchen ist in allen Räumlichkeiten strengstens verboten – aus Gründen des Brandschutzes, der Lebensmittelhygiene aber auch aus Rücksichtnahme auf die Mitmenschen.
* Das Aufstellen und Lagern von Gegenständen außerhalb des eigenen Bestandobjektes ist nicht gestattet.
* Die Bestandnehmer*innen haben die unbefugte Benutzung des Großmarktes Wien durch marktfremde Personen tunlichst zu verhindern.
* Die Müll- und Abfallentsorgung hat entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen und der Müllplatzordnung für den Müllplatz am Großmarkt Wien zu erfolgen. Sperrmüll, Baumüll, Schadstoffe und gefährliche Abfälle dürfen auf dem Großmarkt Wien überhaupt nicht entsorgt werden.
* Generelles Parkverbot in den Ladehallen außerhalb der gekennzeichneten Flächen.
* Anschluss elektrischer Gebrauchsapparate nur im Rahmen der vorschriftsmäßigen zugelassenen Belastbarkeit der vorhandenen elektrischen Anlagen (Leitungen und Sicherungen).
* Alle Marktnutzer*innen nehmen zur Kenntnis, dass sämtliche Flächen am Großmarkt Wien videoüberwacht werden. Die Daten werden 72 Stunden gespeichert.

Mit dem neuen Zufahrtssystem tritt ab 1.8.2021 eine neue Zufahrts- und Parkordnung in Kraft – mit folgenden Kernaussagen:
Allgemeine Regelungen:
– Auf dem gesamten Areal gilt die STVO: bei Zuwiderhandeln Vertragsstrafe von EUR 50,–.
– Auf Verkehrsflächen Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h; in befahrbaren Hallen Schrittgeschwindigkeit.
– Es gilt eine separate Staplerordnung.
– Abstellen von Kraftfahrzeugen mit laufendem Motor ist untersagt.

Abgeschrankte Marktflächen:
Zufahrt:
– Die Zufahrt in das Gebiet Großhandel ist nur für Fahrzeuge mit Zufahrtsberechtigung möglich.
– Erstmalige Zufahrt ohne Registrierung; Registrierung muss vor der zweiten Zufahrt erfolgen.
– Die Zufahrtsberechtigung berechtigt ausschließlich zur Zufahrt, nicht aber zum Parken.
– Alle Berechtigungen beziehen sich auf ausschließlich das jeweils registrierte KFZ.
– Dauerzufahrtsberechtigungen sind ein Jahr ab Ausstellung gültig.
Parken:
– Parken ist ausschließlich für Berechtigte auf den farblich markierten Zonen gestattet.
– Nachweis: Parkticket (vor dem Verwaltungszentrum) bzw. Vignette (in roten Zonen)
– auf Mietflächen in Abstimmung mit Bestandnehmer*in
– Außerhalb der gekennzeichneten Zonen: Parkverbot.
– Be- und Entladevorgänge: möglichst zügig und ohne Behinderung des übrigen Verkehrs.