FAQs


Was tun, wenn ein technisches Problem am Großmarkt auftritt? Wer ist zu verständigen?
Es ist unverzüglich der Portier und die Marktaufsicht unter Tel: 0664 88 21 82 38 zu informieren.
Etwaige kleinere Schadensfälle, die das Marktareal betreffen, bitte an die GMW Großmarkt Wien Betrieb GmbH melden: Tel: 01 / 890 20 20


Ist eine kurzfristige Anmietung von Flächen möglich? Wenn ja, wie funktioniert das?
Ja, eine Anmietung ist zeitlich begrenzt oder dauerhaft möglich.
Nähere Details im Immobilienangebot

Wann kann am Großmarkt Wien eingekauft werden?
Es gibt unterschiedliche Marktzeiten – siehe Öffnungszeiten


Seit August 2021 ist ein neues Zufahrtssystem in Betrieb – was hat sich geändert?
Das Areal wurde in abgeschrankte Marktflächen geteilt = Trennung in Gebiet Großhandel und
2 Abholmärkte.
Beim Hauptportal in der Laxenburger Straße 365 ist eine elektronische Kennzeichen-Erfassung in Betrieb, verbunden mit einem Tarifsystem. Registrierungen aller einfahrenden KFZ sind dazu notwendig, durchführbar beim Portier.
Kund*innen der Abholmärkte können kostenlos die Zufahrten Nord + Süd benutzen.

Nähere Details und die Tarife finden Sie auf dieser Homepage unter ZUFAHRT

Wo kann man zu den Abholmärkten zufahren?
Abholmarkt Nord
>>> Zufahrt zu Kastner, Fleischhalle f-eins
Heizwerkstraße 5a, MO-FR 2-18 Uhr, SA 2-15 Uhr
Abholmarkt Süd >>> Zufahrt zu Eishken-Fisch, Mulackal, Sabex + Fa. Gartner
Halban-Kurz-Straße, MO-SO 5-22 Uhr
Abholmarkt Orient >>> Laxenburger Straße 369 / Ecke Josef-Prangl-Straße, Zufahrt über die Nebenfahrbahn

Kund*innen, die im Gebiet Großhandel einkaufen wollen bzw. eine aktive Geschäftsbeziehung mit einem ansässigen Unternehmen haben:
Die Zufahrt für Kund*innen zum Gebiet Großhandel ist seit August 2021 gebührenpflichtig.
Einmalige Zufahrt: EUR 6/12/18 oder Dauerzufahrtsberechtigung für 1 Jahr: EUR 14/42/56  – je nach Fahrzeugklasse
Nachweis mit Formular „Laufende Handels-/Liefertätigkeit“

Zu welchen Abholmärkten kann man ohne Registrierung zufahren?
Kastner
Standort Wien Süd       Fläche A 04
MO-FR 4.30-15    SA 6-12 Uhr
www.kastner.at             
Fleischhalle f-eins
MO-SA 4-12.30 Uhr           
www.f-eins.at      
Eishken     Fläche A 02
MO-FR 6-13      SA 7-12 Uhr
www.eishken.at 
Mulackal / Deshi          Fläche A 03
MO-FR 6-15      SA 6-12 Uhr
www.mulackal.com   
Sabex           Fläche A 14
MO-FR 6-15      SA 7-12 Uhr
www.sabex.at
Orient Fläche A 30
MO-DO 5-18 Uhr
FR 5-12 und 14-18 Uhr
SA 6-18 Uhr
www.orient.at


Wo darf man parken?
Dauerparken ist ausschließlich für Bestandnehmer*innen und deren Mitarbeiter*innen möglich:
Grundlage sind rot gekennzeichnete Parkzonen, die mit einer Parkberechtigung (Vignette) genutzt werden können – siehe Parkzonenplan. Diese Vignette kann im GMW-Büro (MO-FR 7-12 Uhr) erworben werden.
Kurzparken ist auf der markierten Fläche vor dem Verwaltungsgebäude möglich. Tickets sind beim Automat zu lösen.
Da es sich um einen Privatgrund handelt, kann es bei widerrechtlichem Parken zu einer Besitzstörung kommen.


Information für Lieferant*innen: Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Areal ist nach einer Anlieferung bitte so rasch wie möglich zu verlassen. Verstöße werden bestraft.
Für Liefer-LKWs, die sich länger am Areal aufhalten müssen: es können Tickets zum Kurzparken bzw. ein Tagesticket beim Portier erworben werden.